Mehr Schutz bei Ratenkauf und Kredit: EU stärkt Verbraucherrechte deutlich
Winsen (Luhe) – Mit der neuen EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge (Richtlinie EU 2023/2225) werden die Regeln für Kredite, Ratenzahlungen und sogenannte Buy-now-pay-later-Angebote europaweit modernisiert. Ziel ist es, Verbraucher besser zu schützen und für mehr Transparenz zu sorgen, insbesondere bei digitalen und kleineren Kreditangeboten.
„Viele Menschen nutzen heute Ratenkäufe, Zahlungsaufschübe oder digitale Finanzierungsmodelle ganz selbstverständlich“, erklärt Astrid Möhle, Schuldnerberaterin von Schuldenhilfe Sofort e.V. „Das neue EU-Gesetz trägt dieser Realität Rechnung und stärkt wichtige Verbraucherrechte.“
Künftig fallen mehr Kreditangebote unter den Verbraucherschutz. Kosten, Laufzeiten und Risiken müssen klarer dargestellt werden. Anbieter sind verpflichtet, die Rückzahlungsfähigkeit sorgfältiger zu prüfen. Zudem sollen Verbraucher leichter Zugang zu Informationen und Beratung erhalten. Damit reagiert die Europäische Union auf die fortschreitende Digitalisierung des Kreditmarktes und neue Zahlungsformen im Alltag.
Gesetz stärkt Rechte, ersetzt aber keine finanzielle Eigenverantwortung
Aus Sicht der Schuldnerberatung ist die Richtlinie ein wichtiger Schritt, ersetzt jedoch nicht die persönliche Auseinandersetzung mit den eigenen Finanzen. „Ein Kredit oder Ratenkauf kann sinnvoll sein – entscheidend ist, dass Verbraucher gut informiert sind und realistisch einschätzen, was sie dauerhaft tragen können“, so Möhle. „Schulden entstehen häufig nicht durch einen großen Kredit, sondern durch mehrere kleine Verpflichtungen, die sich summieren.“
Die Beratung empfiehlt, Kreditangebote sorgfältig zu prüfen, mehrere laufende Ratenzahlungen im Blick zu behalten und frühzeitig Unterstützung in Anspruch zu nehmen, wenn Zahlungen schwierig werden. „Frühe Beratung kann helfen, finanzielle Probleme zu vermeiden oder rechtzeitig zu lösen“, betont Astrid Möhle. „Schulden sind kein persönliches Versagen, sondern ein Thema, über das offen gesprochen werden sollte.“

