Großrazzia in Hamburg: Zoll stellt 150.000 illegale E-Zigaretten sicher
Hamburg – Mit einem Großaufgebot ist der Zoll am Mittwoch gegen den mutmaßlichen illegalen Handel mit Einweg-E-Zigaretten vorgegangen. Mehr als 130 Zollfahnder durchsuchten mit Unterstützung des Hauptzollamtes Hamburg, der Bundespolizei und des Technischen Hilfswerkes mehrere Wohnungen und Lagerstätten im Hamburger Stadtgebiet. Dabei stellten die Einsatzkräfte unter anderem rund 150.000 unversteuerte E-Zigaretten sicher. Der entstandene Steuerschaden wird auf etwa 1,2 Millionen Euro beziffert.
Neben den E-Zigaretten beschlagnahmten die Ermittler zahlreiche elektronische Beweismittel sowie Material für den Postversand und Etikettiermaschinen. Die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Hamburg richten sich bereits seit 2025 gegen mutmaßliche Mitglieder einer Tätergruppe, die im Verdacht steht, mit illegalen und nicht verkehrsfähigen Einweg-E-Zigaretten gehandelt zu haben.
Illegale Vapes sollen bundesweit über Onlineshop verkauft worden sein
Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die Tatverdächtigen im Alter zwischen 25 und 38 Jahren die illegalen Vapes über einen Onlineshop an Kunden im gesamten Bundesgebiet verkauft haben. Zur Lagerung der Ware sollen mehrere Hallen in Hamburg genutzt worden sein. Nach Angaben der Ermittler besteht zudem der Verdacht, dass Strohmänner und Scheinfirmen eingesetzt wurden, um die Vertriebswege zu verschleiern.
„Durch die erfolgreiche Ermittlungsarbeit der Kollegen wurde eine große Menge illegaler und nicht verkehrsfähiger E-Zigaretten aus dem Verkehr gezogen“, erklärte Nils Gärtner, Leiter des Zollfahndungsamtes Hamburg. Der Zoll bekämpfe konsequent Steuerhinterziehung und schütze durch derartige Ermittlungen zugleich die Gesundheit der Bevölkerung vor Produkten, die unter Umgehung gesundheitsrechtlicher Vorschriften eingeschmuggelt worden seien.
Bei Verurteilung drohen bis zu zehn Jahre Haft
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg. Den Beschuldigten droht bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für alle Tatverdächtigen die Unschuldsvermutung.
Für Liquids werden bereits seit dem 1. Juli 2022 Tabaksteuern erhoben. Darüber hinaus gelten umfangreiche Vorschriften für Kennzeichnung und Beipackinformationen. Bei vorbefüllten Tanks oder Kartuschen ist das Tankvolumen beispielsweise auf maximal zwei Milliliter begrenzt. Die Vorgaben sollen unter anderem verhindern, dass Verbraucher übermäßig viel Nikotin aufnehmen.
