Altes Land und Geestrand – Abwasserentsorgung zukunftssicher in neuen Händen
Altes Land und Geestrand – Mit der notariell begleiteten Unterzeichnung der Verträge durch den Abwasserzweckverband Altes Land und Geestrand (AZV), die Samtgemeinden Horneburg und Lühe, die Gemeinde Jork und HAMBURG WASSER wurde heute der Grundstein für eine zukunftsweisende Neuordnung der Abwasserbeseitigung gelegt. Künftig übernimmt HAMBURG WASSER die hoheitliche Aufgabe vollständig. Ziel ist es, die bewährte Zusammenarbeit weiterzuentwickeln, Kostensteigerungen zu begrenzen und die Aufgabenerfüllung nachhaltig zu optimieren.
Neue Rahmenbedingungen erfordern strukturelle Anpassung
Ab dem 1. Januar 2027 ändern sich durch die verpflichtende Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) die Rahmenbedingungen für die seit 2002 bestehende interkommunale Zusammenarbeit grundlegend. In der bisherigen Konstellation würden die von HAMBURG WASSER erbrachten Leistungen künftig der Umsatzsteuer unterliegen – mit der Folge einer Gebührensteigerung von rund sieben Prozent.
„Mit der heutigen Vertragsunterzeichnung schaffen wir eine verlässliche und wirtschaftliche Lösung für die Bürgerinnen und Bürger in der Region“, betonen die Beteiligten. Durch die vollständige Übertragung der hoheitlichen Aufgabe auf HAMBURG WASSER entfällt die Umsatzsteuerpflicht, da keine steuerbaren Leistungsbeziehungen mehr vorliegen.
Einheitliche Gebühren und klare Zuständigkeiten
Die Übertragung erfolgt auf Grundlage des Staatsvertrages zur Abwasserbeseitigung zwischen Niedersachsen und Hamburg als öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Sie umfasst sämtliche Rechte und Pflichten einschließlich der Vermögenswerte sowie der Beitrags- und Gebührenhoheit. Formal muss die Zuständigkeit zunächst vom AZV an die Mitgliedsgemeinden zurückdelegiert werden, bevor die Aufgabe von den Samtgemeinden Lühe und Horneburg sowie der Gemeinde Jork an HAMBURG WASSER übertragen werden kann.


