Bezirk Harburg

18 Jahre, ein klarer Traum – und die Schulbehörde Hamburg stellt sich quer

Harburg – Sie ist 18 Jahre alt, möchte Lehrerin werden und dafür studieren. Was nach einem klaren, ehrgeizigen Bildungsweg klingt, entwickelt sich für eine junge Harburgerin nach Darstellung ihrer Familie zu einem zermürbenden Kampf mit Zuständigkeiten, alten Schulentscheidungen und einer Hamburger Schulbehörde, die bislang keinen Weg eröffnen will. Statt danach zu fragen, was die junge Frau heute leisten kann, werde immer wieder auf formale Voraussetzungen verwiesen, die aus einer Zeit stammen, in der sie gesundheitlich schwer belastet war.

Die Vorgeschichte beginnt während der Corona-Pandemie. Damals war sie 14 Jahre alt. In einer Lebensphase, in der schulische Weichen gestellt werden und andere Jugendliche ihre nächsten Abschlüsse planen, entwickelte sie eine Angststörung. Gesundheitliche Probleme bestimmten ihren Alltag und verhinderten nach Darstellung der Familie, dass sie ihre schulischen Möglichkeiten ausschöpfen konnte.

Die Folgen dieser Zeit reichen bis heute. Denn die junge Frau erhielt damals nicht die Voraussetzung beziehungsweise Empfehlung für den direkten Weg in die gymnasiale Oberstufe. Was zunächst eine Momentaufnahme unter außergewöhnlichen gesundheitlichen Bedingungen war, droht nun Jahre später zur dauerhaften Schranke für ihre Bildungsbiografie zu werden.

Harburgerin will Lehrerin werden – doch alte Entscheidungen bestimmen weiter

Heute ist die Situation eine andere. Die junge Frau ist 18, deutlich stabiler und hat ein klares Ziel: Sie möchte Lehramt studieren. Dafür braucht sie das Abitur oder einen entsprechenden Hochschulzugang. Sie will lernen, Leistung bringen und einen Abschluss nachholen, den sie sich heute zutraut.

Doch genau an dieser Stelle beginnt nach Angaben der Familie der Kampf mit dem System. Der Versuch, einen Weg in Richtung Abitur zu finden, scheitere immer wieder an formalen Regeln. Ansprechpartner verwiesen auf frühere schulische Entscheidungen, Voraussetzungen oder Zuständigkeiten. Eine individuelle Lösung sei bislang nicht gefunden worden.

Für die Familie entsteht deshalb der Eindruck, dass die Hamburger Schulbehörde mauert. Statt zu prüfen, welche Möglichkeiten sich aus der heutigen Leistungsfähigkeit, Motivation und Entwicklung der 18-Jährigen ergeben könnten, stehe immer wieder das im Mittelpunkt, was mit 14 Jahren nicht erreicht wurde.

Das ist mehr als eine bürokratische Randfrage. Es geht darum, ob ein junger Mensch vier Jahre nach einer schweren psychischen Belastung die Chance bekommt, seine Zukunft noch einmal neu zu gestalten.

Auch für den Bezirk Harburg ist der Fall brisant. Denn hier geht es um eine junge Frau aus Harburg, die ein Studium anstrebt, später selbst im Bildungsbereich arbeiten möchte und nun ausgerechnet an der Durchlässigkeit des Bildungssystems zu scheitern droht. Politik und Verwaltung im Bezirk können zwar nicht jede schulrechtliche Vorgabe außer Kraft setzen. Doch sie können Fragen stellen, auf Lösungen drängen und deutlich machen, dass eine schwierige Jugendphase nicht zum dauerhaften Bildungsurteil werden darf.

Wenn Bürokratie wichtiger wird als Entwicklung

Niemand verlangt, dass schulische Anforderungen abgeschafft oder Abschlüsse verschenkt werden. Die 18-Jährige will keine Abkürzung. Sie möchte vielmehr die Möglichkeit bekommen, durch eigene Leistung zu zeigen, dass sie den Anforderungen einer gymnasialen Oberstufe und später eines Studiums gewachsen ist.

Genau hier stellt sich die entscheidende Frage: Warum gibt es offenbar keinen praktikablen Weg, diese heutige Leistungsfähigkeit zu überprüfen?

Ein modernes Bildungssystem muss mehr können, als alte Entscheidungen zu verwalten. Es muss berücksichtigen, dass Jugendliche sich entwickeln, Krankheiten überwinden, neue Ziele finden und Leistungen nachholen können. Gerade nach den Corona-Jahren müsste bekannt sein, wie stark psychische Belastungen die schulische Entwicklung junger Menschen beeinflusst haben.

Wenn eine Jugendliche mit 14 wegen einer Angststörung schulisch zurückfällt, darf das nicht automatisch bedeuten, dass ihr vier Jahre später der Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen praktisch versperrt bleibt. Andernfalls wird aus einer gesundheitlichen Krise eine lebenslange bildungspolitische Hypothek.

Für die Familie ist besonders frustrierend, dass bislang offenbar vor allem erklärt wird, warum etwas nicht möglich sei. Genau deshalb richtet sich der Blick inzwischen auch auf die Hamburger Schulbehörde. Von ihr erwarten die Betroffenen keine Sonderbehandlung, sondern einen ernsthaften Blick auf die Frage, welche realistischen Bildungswege für die junge Frau heute offenstehen.

Denn das eigentliche Ziel ist bemerkenswert unspektakulär: Eine 18-Jährige möchte Abitur machen, studieren und Lehrerin werden.

Redaktion

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Ein Kommentar

  1. Unser Schulsystem ist hochbürokratisch und darauf angelegt, den Nachwuchs an die vermeintlichen Bedürfnisse unseres Wirtsschaftssystems anzupassen. Wenn die Schülerin Reiche oder wenigstens einflussreiche Eltern hätte, gäbe hätte sie dieses Problem nicht.

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