Nachlassgericht Harburg: Rückstände abgebaut – doch der Weg war lang
Harburg – Wer in Hamburg-Harburg auf einen Erbschein gewartet hat, kennt das Gefühl: Wochen vergehen, Monate vergehen, und die Handlungsfähigkeit bleibt auf der Strecke. Mietverträge können nicht gekündigt, Wohnungen nicht geräumt, Konten nicht erreicht werden. Für viele Betroffene bedeutete das nicht nur Stress, sondern handfeste wirtschaftliche Schäden.
Bereits im Herbst 2024 hatte die SPD-Fraktion Harburg die Missstände am Nachlassgericht beim Amtsgericht Harburg auf die politische Tagesordnung gesetzt. Auslöser waren zahlreiche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über extrem lange Bearbeitungszeiten und eine kaum erreichbare Behörde. In manchen Fällen warteten Erben über ein Jahr auf ihren Erbschein.
Die damalige Antwort der Justizbehörde vom Oktober 2025 klang zunächst beruhigend: Eine vakante Stelle sei neu besetzt worden, zwei nach längerer Krankheit ausgefallene Mitarbeitende seien zurückgekehrt. Doch die Beschwerden rissen nicht ab – und ein konkreter Plan zum Abbau der aufgelaufenen Rückstände war in der Stellungnahme nicht erkennbar.
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SPD Harburg bleibt dran und fragt erneut nach
Die SPD-Bezirksfraktion ließ nicht locker. In einer zweiten Anfrage wollte sie wissen, was konkret unternommen worden ist und wird, um den Rückstau aufzulösen. Die Antwort der Justizbehörde fiel diesmal substanzieller aus: Zwei weitere Stellen in der Geschäftsstelle wurden neu besetzt. Die Zahl der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in diesem Bereich stieg von 2,5 auf 4 Stellen. Zusätzlich wurde eine Mitarbeiterin des Mobilen Teams eingesetzt, die auf organisatorischer Ebene unterstützt. Durch Mehrarbeitsaktionen – auch mit Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen anderer Nachlassgerichte – sei es gelungen, die Rückstände bei der Erstanlage von Akten auf ein übliches Maß zurückzuführen.
Klare Worte vom SPD-Fraktionsvorsitzenden
Der Co-Fraktionsvorsitzende der SPD-Bezirksfraktion, Frank Richter, kommentiert das Ergebnis mit deutlichen Worten: „Es wurde Zeit, dass die nicht haltbaren Zustände am Nachlassgericht durch geeignete Maßnahmen wieder in einen normalen Arbeitszustand zurückgeführt werden. Es ist für Bürgerinnen und Bürger nicht akzeptabel, auf eine Bearbeitung von Erbscheinsanträgen derart lang zu warten, da die zwischenzeitliche Handlungsunfähigkeit der Erben zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen kann.“
Richter fügt hinzu, er hoffe nun, dass die ergriffenen Maßnahmen dauerhaft wirken und auch die Erreichbarkeit des Gerichts zeitnah wiederhergestellt werde.






