Bezirk Harburg

Nach dem Abschied das Warten: Hinterbliebene in Harburg von skandalösem Rückstau beim Nachlassgericht betroffen

Harburg – Wer einen Angehörigen verliert, muss neben der Trauer oft auch zahlreiche rechtliche und finanzielle Fragen klären. Wenn Nachlassangelegenheiten dann über Monate unbearbeitet bleiben, kann das die ohnehin schwierige Situation zusätzlich belasten. Am Nachlassgericht Harburg haben die Bearbeitungsrückstände zuletzt wieder deutlich zugenommen. Der Harburger CDU-Bürgerschaftsabgeordnete André Trepoll fordert deshalb eine dauerhafte personelle Entlastung und verbindliche Standards für die Erreichbarkeit.

Nach Angaben Trepolls aus einer aktuellen Senatsantwort lagen Ende September 2026 rechnerisch 596 unbearbeitete Fälle je Sachbearbeiter vor. Ende Juni waren es noch 432 gewesen. Innerhalb von drei Monaten entspricht das einem Anstieg um rund 38 Prozent. Allerdings liegt der aktuelle Wert unter dem Stand von Anfang 2026, als noch 816 offene Fälle je Sachbearbeiter verzeichnet worden waren. Im Frühsommer 2025 hatte die Zahl bei 414 gelegen.

Der Senat spricht laut der Mitteilung angesichts der jüngsten Entwicklung von einer „moderaten Erhöhung“ und einer „weiteren Stabilisierung“. Trepoll hält diese Bewertung angesichts der Belastung für Hinterbliebene und Beschäftigte für unangemessen. „Wer bei einem Bearbeitungsrückstand von knapp 600 Fällen je Sachbearbeiter und daraus resultierenden monatelangen Bearbeitungszeiten von Stabilisierung faselt, verhöhnt die leidtragenden Hinterbliebenen und die überlasteten Justizangestellten gleich mit“, erklärt der CDU-Abgeordnete.

Schon jetzt mehr Beschwerden als im gesamten Vorjahr

Auch die Zahl der Beschwerden wegen langer Bearbeitungszeiten ist gestiegen. Nach den von Trepoll angeführten Zahlen gingen in den ersten drei Quartalen 2026 bereits 96 Beschwerden über das Nachlassgericht beim Amtsgericht Harburg ein. Im gesamten Vorjahr waren es 81 gewesen. Damit wurde der Vorjahreswert bereits nach neun Monaten überschritten.

Das deckt sich mit Fällen aus Marmstorf, Sinstorf, Heimfeld und der Harburger City, die der Redaktion vorliegen. Dabei ist der älteste Fall eine Verstorbene aus Heimfeld aus dem Juni 2025, deren Angehörige bis heute keinen Erbschein erhalten haben sollen. Die Hinterbliebenen beklagen den Verlust des Vermögens der Erblasserin, deren Angelegenheiten sie deshalb nicht klären können.

Technische und organisatorische Verbesserungen wurden unterdessen angestoßen. Dazu gehören Signaturpads zur digitalen Erfassung von Unterschriften sowie die Erprobung eines digitalen Terminmanagements. Aus Sicht Trepolls reichen diese Schritte bislang jedoch nicht aus, um die Beschäftigten spürbar zu entlasten und die Bearbeitung nachhaltig zu beschleunigen.

Für Hinterbliebene ist dabei nicht allein die Wartezeit auf eine Entscheidung belastend. Auch fehlende Auskünfte darüber, wie weit ein Verfahren fortgeschritten ist, können zusätzliche Unsicherheit schaffen. Nach Trepolls Darstellung gibt es keine verbindlichen Vorgaben, innerhalb welcher Frist entsprechende Anfragen beantwortet werden müssen.

„Wer einen Angehörigen verliert, darf nicht auch noch monatelang von der Justiz im Stich gelassen werden“, sagt Trepoll. Von Justizsenatorin Anna Gallina und dem rot-grünen Senat verlangt er zusätzliche personelle Entlastung, verbindliche Standards für die Erreichbarkeit und einen konkreten Zeitplan zum Abbau der Rückstände.

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