Hamburg

Kindeswohl in Gefahr: Arche-Gründer fordert Kinderrechte im Grundgesetz

Berlin – Die Zahl ist alarmierend: Rund 79.800 Kinder und Jugendliche waren 2025 in Deutschland von einer festgestellten Kindeswohlgefährdung betroffen. Damit wurde zum vierten Mal in Folge ein neuer Höchststand erreicht. Arche-Gründer Bernd Siggelkow spricht angesichts dieser Entwicklung von einer „Katastrophe“ und erneuert seine langjährige Forderung, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern.

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes geben seiner Kritik zusätzliche Brisanz. Gegenüber 2024 stieg die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen um zehn Prozent beziehungsweise rund 7.000 Fälle. Seit Beginn der Statistik im Jahr 2012 hat sie sich sogar mehr als verdoppelt: Damals waren rund 38.300 Fälle registriert worden, 2025 waren es 108 Prozent mehr.

Fast 268.300 Verdachtsfälle wurden 2025 von den Jugendämtern geprüft – ebenfalls ein neuer Höchststand. Zu den festgestellten Gefährdungen gehören Vernachlässigung sowie psychische, körperliche und sexuelle Gewalt. Besonders betroffen sind jüngere Kinder: Mehr als die Hälfte der gefährdeten Kinder war höchstens acht Jahre alt.

Siggelkow: Kinderrechte müssen endlich Verfassungsrang bekommen

„Es ist eine Katastrophe, dass sich die Zahlen der Kindeswohlgefährdung in Deutschland verdoppelt haben“, sagt Bernd Siggelkow. Zwar werde inzwischen genauer hingeschaut, dennoch sei erschreckend, wie viele Kinder Schutz und Unterstützung benötigten.

Der Gründer des christlichen Kinder- und Jugendwerks „Die Arche“ setzt sich seit Jahren dafür ein, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben. Auch in einer Veröffentlichung der Arche aus dem Jahr 2025 bekräftigte Siggelkow diese Forderung und betonte dabei, dass eine solche Verankerung die Elternrechte nicht einschränken solle.

Kinder sind bereits heute Träger der Grundrechte. Spezifische Kinderrechte sind im Grundgesetz allerdings weiterhin nicht ausdrücklich festgeschrieben. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992 im Rang eines Bundesgesetzes. Zu ihren zentralen Grundsätzen gehören Schutz, Förderung, Beteiligung und die besondere Berücksichtigung des Kindeswohls.

Ein früherer Anlauf zur ausdrücklichen Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz scheiterte 2021. Die entsprechenden Gesetzentwürfe erledigten sich mit dem Ende der damaligen Wahlperiode. Auch der Koalitionsvertrag der 2025 gebildeten Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD sieht nach Angaben des Deutschen Kinderhilfswerks eine solche Grundgesetzänderung derzeit nicht vor.

„Kinder sind ihre Gegenwart“

Für Siggelkow darf die politische Diskussion angesichts der aktuellen Zahlen nicht erneut vertagt werden. Kinderschutz müsse einen deutlich höheren Stellenwert erhalten. Er fordert die Parteien auf, das Thema über politische Lager hinweg anzugehen und die Rechte der Kinder nachhaltig zu stärken.

Dabei geht es ihm nicht allein um einen neuen Satz im Grundgesetz. Eine Verankerung soll nach Auffassung der Befürworter dafür sorgen, dass Kindeswohl, Schutz, Förderung und Beteiligung bei staatlichen Entscheidungen stärker berücksichtigt werden.

„Vor allem aber müssen wir jetzt handeln und nicht noch länger warten“, fordert Siggelkow. Sein Appell: „Kinder sind nicht die Zukunft unserer Gesellschaft, sondern ihre Gegenwart.“

Die aktuellen Zahlen zeigen zumindest, wie dringend die Debatte ist: 79.800 festgestellte Kindeswohlgefährdungen innerhalb eines Jahres bedeuten einen neuen Negativrekord – und hinter jeder einzelnen Zahl steht ein Kind, das Schutz benötigt.

Redaktion

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